Abrechnung

Die Behandlung in einer Privatpraxis kann bedauerlicherweise nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.

Als Privatversicherter werden die Behandlungskosten von Ihrer Kasse oder Beihilfe vollständig übernommen.

Als Selbstzahler erfolgt die Honorierung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).